Versicherung im Ausland
Ihre Krankenversichertenkarte ist nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie die Rückseite der Karte als Europäische Gesundheitskarte nutzen. Nehmen Sie Ihre Krankenversichertenkarte deshalb auch ins Ausland mit. Darüber hinaus erhalten Sie für die Länder Ex-Jugoslawien (z. Teil), die Türkei und Tunesien eine besondere Anspruchsbescheinigung. Fordern Sie diese bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise bei uns an.
Kostenerstattung von Reiseschutzimpfungen
Wir wollen, dass Sie auch während Ihrer Urlaubsreisen im Ausland geschützt sind. Deshalb bieten wir unseren Versicherten die 100-%-ige Kostenerstattung der Impfstoffe für alle empfohlenen Impfungen bei Reisen ins Ausland an.