Kostenübernahme für medizinisch begründete Fahrten

Wenn Sie bei einer Krankheit oder Verletzung zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren müssen, ist manchmal ein Transport nötig. Die BKK Miele übernimmt die Kosten für medizinisch begründete Fahrten.

Welche Fahrkosten beinhaltet die Leistung?

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen wir die Fahrkosten

  • für Rettungsfahrten zum Krankenhaus
  • bei stationären Behandlungen im Krankenhaus (Begrenzt auf nächsterreichbares geeignetes Krankenhaus)
  • unter gewissen Voraussetzungen bei Vor- und Nachuntersuchungen, die im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts erforderlich sind (Vor- oder Nachstationäre Behandlung)
  • für Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens erforderlich sind
  • unter bestimmten Voraussetzungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus (zum Beispiel, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird)

Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme

Sie legen uns die Verordnung Ihres Arztes mit dem Fahrtzeitpunkt sowie dem Grund für die Fahrt (Diagnose) und das gewählte Beförderungsmittel vor.

Zuzahlung

Werden die Fahrkosten übernommen, müssen Sie unabhängig vom Alter eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt für jede Fahrt 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro), jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Im Zusammenhang mit einer teil-, vor- oder nachstationären Behandlung müssen Sie die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt leisten.

Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die BKK Miele die vollen Kosten.

Besondere Regelung für ambulante Behandlung

Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen wir nur in eingegrenzten Sonderfällen übernehman:

  • Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- und Chemotherapie
  • Fahrten von Versicherten, die mindestens Leistungen ab Pflegegrad 4 erhalten – bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen (wird vom Arzt auf der Verordnung angegeben)
  • Fahrten von Schwerbehinderten mit folgenden Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis: „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept ausstellen, in dem er die medizinisch notwendige Fahrt verordnet. Falls keine direkte Abrechnung mit der BKK Miele möglich ist, senden Sie uns die Quittung oder Rechnung Ihrer Fahrt zusammen mit einem Zahlungsnachweis zu. Wir erstatten Ihnen den Betrag auf das angegebene Konto.

Immer Besser!

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