Krankenhausbehandlung

Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern

Die BKK-Verträge sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen. Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.

Unter den zugelassenen Krankenhäusern können Sie grundsätzlich frei wählen. Allerdings muss die Klinik für die Behandlung geeignet sein und die Versorgung in einem wirtschaftlichen Rahmen erbringen. Für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre BKK.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an den Behandlungskosten.

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