Kopforthesen für Kinder bis zum 15. Lebensmonat

Zusätzliche Hilfsmittel der Kinderorthopädie

Die BKK Miele gewährt ihren Versicherten bis zum vollendeten 15. Lebensmonat über die Hilfsmittelversorgung nach § 33 Absatz 1 SGB V hinaus zusätzlich Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie).

Indikationsstellung und Verordnung

Voraussetzung ist, dass die Indikationsstellung und Verordnung durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung, Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie erfolgt und von diesem bestätigt wird, dass eine konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten sind.

Hinweis zur Kostenerstattung

Zur Übernahme der Kosten, ist der Kostenvoranschlag durch einen Leistungserbringer einschließlich ärztlicher Verordnung einzureichen. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung zwischen Leistungserbringer und BKK Miele.

Soll eine Erstattung an den Versicherten erfolgen, sind die ärztliche Verordnung sowie die Rechnung vorzulegen. 

Hierfür stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

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